Scheidung / Trennung 2017-03-02T16:03:50+00:00

Vertrauensvoller Rechtsbeistand bei Scheidung und Trennung in München

Eine Scheidung verläuft in seltenen Fällen mühelos und widerspruchsfrei. Oft beeinflussen Emotionalität und Subjektivität der Ehegatten das Scheidungsverfahren. Unter dieser belastenden Situation leiden alle beteiligten Personen, vor allem jedoch die Kinder der Ehepartner. Um dieser Belastung möglichst zügig entgegenzuwirken, ist es ratsam einen erfahrenen Scheidungsanwalt frühzeitig zu Rate zu ziehen. Er kann Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht klären sowie den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie in meiner Kanzlei in München mit viel Einfühlvermögen und juristischer Fachkompetenz zu Ihrem individuellen Fall. Ich biete Ihnen urteilsfähige, rechtliche Hilfe und informiere Sie zuverlässig zu Ihren Rechtsansprüchen.
Sofern Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Auflösung der Ehe und deren Folgen einig sind, genügt ein Scheidungsanwalt vor Gericht.
Diese einvernehmliche Scheidung bzw. Trennung spart vor allem Zeit, Kosten und Nerven. Ob einvernehmlich oder streitig, kompetent stehe ich Ihnen als Fachanwältin zur Seite und setze Ihre Ansprüche durch.

Kosten einer Ehescheidung bzw. Trennung

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Einkommen der Ehegatten. Generell ist es schwierig, allgemeingültige Aussagen über die Kosten der Ehescheidung zu treffen. Es kommt in der Regel auf den Einzelfall und den Streitwert an, der im Mittelpunkt des jeweiligen Verfahrens steht. Schon im Erstberatungsgespräch in meiner Rechtsanwaltskanzlei in München kläre ich Sie ehrlich und umfassend auf. Ich informiere Sie zu den in Ihrem Fall voraussichtlichen Kosten und erteile darüber hinaus Auskunft, ob Sie prozesskostenhilfeberechtigt sind.

Des Weiteren hängen die Kosten davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt und ob ein Ehevertrag vorliegt. Sind sich die Eheleute über den Unterhalt, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, den Zugewinn sowie die gemeinsame Ehewohnung einig bzw. werden diese Punkte in einem bestehenden Ehevertrag geregelt, reicht die Vertretung vor Gericht durch einen gemeinsamen Scheidungsanwalt aus. Dieser reicht den Scheidungsantrag bei Gericht für beide Partner ein. In der Regel teilen sich dann die Ehepartner die Kosten des Prozesses. Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch und suche einen vermittelnden Weg, um Zeit, Kosten und Belastung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Das erste Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in München

Gerne können Sie für die Erstberatung einen Termin in meiner Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München vereinbaren oder ein telefonisches Beratungsgespräch anfordern. In diesem ersten Gespräch erhalten Sie von mir eine juristische Einschätzung Ihrer Lage sowie Ihrer Chancen, geltende Ansprüche rechtswirksam zu machen. In jedem Fall werde ich Sie als Scheidungsanwältin persönlich, engagiert und empathisch beraten, sodass wir gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihren Fall finden.

Zu meinen Spezialisierungen zählen:

  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Eheverträge
  • Getrenntlebens- und
    Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gewaltschutz
  • Hausrat und Wohnungszuweisung
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Unterhalt
  • Vaterschaftsangelegenheiten
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung/
    gemeinsame Schulden
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Zugewinn

Folgende Punkte gilt es im Rahmen der Scheidung zu klären:

  • Unterhaltsfragen
  • Zugewinnausgleich
  • Rentenausgleich
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht