Erbrecht 2017-03-02T14:52:47+00:00

Juristische Beratung rund um Testament und Erbschaft in München

Das Erbrecht ist eines der anspruchsvollsten Teilgebiete im deutschen Recht. Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Nachlass oder gesetzliche Erbfolge sind dem juristischen Laien zwar geläufige Begriffe, doch nur selten kennt er die explizite Bedeutung dahinter. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht ist mit den einzelnen Themen vertraut und kennt sich mit den gerichtlichen Entscheidungsgrundlagen aus. Doch nicht nur juristisches Wissen, auch Feingefühl und Verständnis für die betroffenen Erben sollte der Rechtsanwalt im Erbrecht mitsichbringen.

In meiner Kanzlei in München berate ich Sie im Erbfall kompetent sowie einfühlsam und kläre Sie über Ihre Rechte auf. Ich weiß, dass erbrechtliche Konflikte häufig besonders emotional und gefühlsgeladen ausgetragen werden und subjektive Meinungen die Auseinandersetzung um das Erbe in vielen Fällen aufheizen. Als Anwältin für Erbrecht sehe ich meine Aufgabe darin, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, den Fall sachlich und vermittelnd klarzustellen. Mein Interesse dabei ist es, Ihre Lage nachvollziehen zu können und Sie bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer Absichten zu unterstützen.

Was gilt es beim Testament zu beachten?

Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglicht dem Verfasser zu Lebzeiten seine Erben selbst zu bestimmen. Diese letzte Willenserklärung kann entweder in Form einer öffentlichen Erklärung bei einem Notar hinterlegt werden oder als eigenhändig geschrieben sowie unterschriebenes Dokument erfolgen. Eine weitere Bedingung ist die Testierfähigkeit, die von dem jeweiligen Verfasser vorausgesetzt wird. Testierfähig sind alle Personen ab der Vollendung ihres 16. Lebensjahres. Bis zur Volljährigkeit muss die Willenserklärung jedoch notariell beurkundet werden.

Viele letztwillige Verfügungen sind mehrdeutig, widersprüchlich oder unvernünftig formuliert. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwältin in München gerne zur Seite und prüfe für Sie die Wirksamkeit Ihres Testaments, sodass Sie Ihr Erbe posthum in den richtigen Händen wissen.

Das Pflichtteilsrecht bei der Erbschaft

Gesetzlich steht jedem Kind nach dem Tod eines Elternteils der sogenannte Pflichtteilsanspruch zu. Auch Ehegatten sind gegenseitig pflichtteilsberechtigt. Weder die letztwillige Verfügung noch eine Schenkung des Vermögens kurz vor dem Tod, können den Pflichtteilsanspruch außer Kraft setzen. Allerdings können die Pflichtteilsberechtigten auf den Nachlass verzichten, sofern sie diesen Verzicht notariell beurkunden lassen.

In meiner Kanzlei in München setze ich als Anwältin Pflichtteilsansprüche effektiv durch und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht! Selbstverständlich stets unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Auf der anderen Seite unterstütze ich auch Erben, die unberechtigte Pflichtteilsforderungen abwehren möchten. Gerne berate ich Sie in allen Fragestellungen zum Pflichtteilsrecht, kontaktieren Sie mich.

Zu folgenden Punkten berate und vertrete ich Sie im Erbrecht:

  • Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Erbfall
  • Pflichtteil
  • Nachlass